Ein Angebot von Steffen Herr Consulting
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BAFA-Unternehmensberatung

Förderung beginnt vor der Beauftragung.

Die BAFA-Förderung unterstützt Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Antrag, Freigabe, Durchführung und Verwendungsnachweis folgen einer festen Reihenfolge.

Thema besprechen
€ 3.500maximal förderfähige Beratungskosten
2Beratungen je Jahr möglich
ID 193982BAFA-Berater Steffen Herr
01

Vor dem Beratungsvertrag

Der Antrag wird über die BAFA-Plattform gestellt. Erst nach der Mitteilung, dass mit der Beratung begonnen werden darf, sollte der Vertrag geschlossen und die Beratung gestartet werden.

  • Unternehmensdaten und KMU-Eigenschaft prüfen
  • Wirtschaftszweig und Beschäftigtenzahl vorbereiten
  • Bei jungen Unternehmen gegebenenfalls Informationsgespräch nachweisen
  • Fördersatz nach Standort und Unternehmensart prüfen
02

Während der Beratung

Die Beratung muss die betriebliche Situation analysieren, konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln und in einem Bericht dokumentiert werden.

  • Beratung innerhalb des Bewilligungszeitraums
  • Nachvollziehbarer Beratungsbericht
  • Rechnung vollständig per Überweisung bezahlen
  • Keine Barzahlung oder Verrechnung
03

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss werden Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und weitere Unterlagen über das BAFA-Verfahren eingereicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet über den Zuschuss.

  • Umsatzsteuer ist nicht förderfähig
  • Kein Anspruch auf Bewilligung
  • Förderbedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind Richtlinie und BAFA-Bescheid

Nächster Schritt

Vorhaben kurz einordnen lassen.

Eine E-Mail mit Anlass, gewünschtem Zeitpunkt und vorhandenen Unterlagen genügt für den Start.

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