BAFA-Unternehmensberatung
Förderung beginnt vor der Beauftragung.
Die BAFA-Förderung unterstützt Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Antrag, Freigabe, Durchführung und Verwendungsnachweis folgen einer festen Reihenfolge.
Thema besprechen€ 3.500maximal förderfähige Beratungskosten
2Beratungen je Jahr möglich
ID 193982BAFA-Berater Steffen Herr
01Vor dem Beratungsvertrag
Der Antrag wird über die BAFA-Plattform gestellt. Erst nach der Mitteilung, dass mit der Beratung begonnen werden darf, sollte der Vertrag geschlossen und die Beratung gestartet werden.
- Unternehmensdaten und KMU-Eigenschaft prüfen
- Wirtschaftszweig und Beschäftigtenzahl vorbereiten
- Bei jungen Unternehmen gegebenenfalls Informationsgespräch nachweisen
- Fördersatz nach Standort und Unternehmensart prüfen
02Während der Beratung
Die Beratung muss die betriebliche Situation analysieren, konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln und in einem Bericht dokumentiert werden.
- Beratung innerhalb des Bewilligungszeitraums
- Nachvollziehbarer Beratungsbericht
- Rechnung vollständig per Überweisung bezahlen
- Keine Barzahlung oder Verrechnung
03Verwendungsnachweis
Nach Abschluss werden Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und weitere Unterlagen über das BAFA-Verfahren eingereicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet über den Zuschuss.
- Umsatzsteuer ist nicht förderfähig
- Kein Anspruch auf Bewilligung
- Förderbedingungen können sich ändern
- Maßgeblich sind Richtlinie und BAFA-Bescheid
Nächster Schritt
Vorhaben kurz einordnen lassen.
Eine E-Mail mit Anlass, gewünschtem Zeitpunkt und vorhandenen Unterlagen genügt für den Start.
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