§ 34 (c) GewO
Anbei der Nachweis für die Vermittlung von Darlehen nach § 34 (c) GewO
Wenn es zu schön klingt, …
um wahr zu sein, dann ist es das wahrscheinlich auch! Wenn man weiß, wie man Betrug erkennt, kannmal Betrüger besiegen.
Hello world!
Hier nun der Retail Bereich der Steffen Herr Consulting. Hier findest du einige unabhängige Vergleichsportale, sowie immer mal wieder Finanzinformationen.